Wasserschaden
Gebäudeversicherung
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Sascha
Wiemann
- Versicherungskaufmann -
Teutoburger-Wald-Str.
8, 32791 Lage
Telefon: 0 52 32 / 8 80 70
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Verhaltensrichtlinie
im Schadenfall für die Gebäudeversicherung:
Schadenminderungspflicht
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Alles
notwendige tun, um den Schaden zu mindern
(z.B. Wasser abstellen,
absaugen, aufwischen). |
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Meldepflichpflicht
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Schaden sofort der Versicherung melden. |
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Beauftragung
von Handwerkern
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Wenn
sie einen Handwerker rufen, soll dieser alle Teile die
er auswechselt
aufheben,
bis mit der Versicherung alles geklärt ist. Wenn keine sofortige Reparatur notwendig ist oder erst
provisorisch repariert wird, soll der Handwerker einen
Kostenvoranschlag erstellen und diesen mit der Versicherung
besprechen.
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HandwerkerService
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Einige Versicherungsgesellschaften
bieten bei Schadenmeldung auch gleich einen Handwerkerservice.
Man muss sich in diesem Fall um nichts weiter kümmern.
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Wenn diese grundlegenden Dinge beachtet werden, steht einer zufriedenstellenden
Regulierung des Schadens kaum noch was im Wege.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha
Wiemann
(Versicherungskaufmann)
Generalvertreter der Allianz
Teutoburger-Wald-Str. 8
32791 Lage
Tel. 05232-88070
Fax 05232-89418
sascha.wiemann@allianz.de
www.wiemann-allianz.de
Wußten
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